Halteverbotsschilder
Erläuterung zu den Halteverbotsschildern bei einem mobilen Halteverbot.
Mobile Halteverbotsschilder werden aus verschiedenen Gründen aufgestellt:
Baumaßnahmen, Saisonale Veranstaltungen, Umzüge (Aufstellung eines Schrägaufzugs), Reinigung von Straßen, Film-, Fernseh,- und Fotoaufnahmen, Verkaufsveranstaltungen, Wartungsarbeiten, Gerüstbauer, Baumfällarbeiten oder Baumschneidearbeiten, Sportveranstaltungen, Umzug (Umzugsfahrzeug) Anlieferzonen, Aufstellung eines Containers, Baustellenbelieferungen, An-, und Abfahrtszonen einer Personenbeförderung usw.
Halteverbotsschilder VZ283, Zusatzschilder, StVO, Schildersicherung
FAQ
Fragen / Antworten
Fragen / Antworten
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wir als Verkehrsdienstleister sind berechtigt, nachdem die Verkehrsrechtliche Anordnung (Genehmigung) erstellt wurde, Verkehrszeichen / Verkehrsschilder aufzustellen.
Sie können ein mobiles Halteverbot für den Raum München über unsere Webseite bequem Online bestellen. Mit nachfolgenden Botton oder über "Bestellung".
Für ein Halteverbot wird eine Genehmigung benötigt, den Antrag für das Ordnungsamt können wir gerne für Sie stellen. Wenn die Verkehrsrechtliche Anordnung für das mobile Halteverbot schon genehmigt wurde, wird diese von uns benötigt. Im Bestellformular kann diese Datei mit der Bestellung an uns gesendet werden.
Die Zusatzzeichen bei den Halteverbotsschildern dienen dazu, zusätzliche Informationen oder Einschränkungen zu vermitteln. Zusatzschilder zeigen auch an, dass das Halteverbot nur an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten gilt, oder dass z.B. das Halteverbot nicht nur auf dem Seitenstreifen gültig ist, sondern auch auf die Straße ausgeweitet wird.
Schildersicherungen bei Halteverbotsschildern sind empfehlenswert um Schilderdiebstahl zu vermeiden. Bei mobilen Halteverbotsschildern dient die Sicherung der Schilder als Nachweis dafür, dass die Verkehrszeichen ständig vorhanden und gut sichtbar sind. Dies erleichtert die Abschleppaktionen von Fahrzeugen, die unerlaubt im Halteverbot abgestellt sind.

Ein Halteverbot verbietet das Anhalten eines Fahrzeugs auf einer gekennzeichneten Straßenfläche, unabhängig von der Dauer des Haltens. Im Gegensatz dazu gestattet ein Parkverbot das kurzfristige Anhalten, beispielsweise zum Ein- oder Aussteigen von Passagieren, untersagt jedoch das längere Abstellen des Fahrzeugs. Wir richten ausschließlich Halteverbotszonen ein.
StVO bedeutet Straßenverkehrs Ordnung. Die StVO regelt den Umgang aller Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Grundsatz der StVO ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Vornotierungsliste wird bei der Einrichtung des Halteverbots erstellt und wird benötigt um einen evtl. Abschleppvorgang anzuzeigen. Sie dient dazu, alle Fahrzeuge zu dokumentieren, die während des Halteverbots dort parken, damit im Falle eines Abschleppvorgangs klar ist, welche Fahrzeuge betroffen sind. So wird sichergestellt, dass das Halteverbot ordnungsgemäß durchgesetzt werden kann.
Das Anliefern, Einrichten und den Abtransport der Halteverbotsschilder übernehmen wir selbstverständlich. Das bedeutet, dass Sie sich um diese logistischen Aufgaben keine Sorgen machen müssen. Unser Team sorgt dafür, dass die Schilder rechtzeitig aufgestellt werden, die Einrichtung ordnungsgemäß erfolgt und die Abholung nach Ablauf des Verbots durchgeführt werden. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Projekt oder Ihren Termin konzentrieren, während wir für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Bei Veranstaltungen oder auch Baustellen kann es durchaus vorkommen, dass 20 Meter nicht reichen. Das muss man bei der Beantragung des Halteverbots berücksichtigen. Es ist daher ratsam, die genaue Länge des zu sperrenden Bereichs vorher genau zu berechnen und gegebenenfalls mehr Platz zu beantragen, um sicherzustellen, dass die benötigte Fläche abgedeckt ist.
Fragen?
Sollten Sie zusätzliche Fragen zu Halteverbotsschildern oder Halteverbotszonen haben, kontaktieren Sie uns