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Verkehrssicherung München - Mobiles Halteverbot

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Büro Öffnungszeiten:
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Telefonkontakt
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VERKEHRSSICHERUNG
Spezialisiert für die professionelle Einrichtung einer Verkehrssicherungen sowie Baustellensicherung.
Verkehrssicherung für einen Autokran
Vorbereitungen für eine Absperrung zum Absichern eines Autokran.
Parkplatzsperrung für die Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Planung und Vorbereitung
Verkehrssicherung muß sorgfältig vorbereitet, genehmigt und geplant werden. Ein entsprechendes Zeitfenster auch von der Seite des Genehmigungsverfahrens her, muss daher gegeben sein. Bei der Einholung der Genehmigung ist ein größeres Zeitfenster empfehlenswert, derzeit 4 - 6 Wochen

Verkehrssicherung wegen einer Gebäudesanierung
Verkehrssicherungen müssen auch bei Gebäudesanierungen Aufgestellt werden um das Unfallrisiko zu minimieren.
Halteverbot, Containerabsicherung, gelbe Warnleuchten und Baustellenbeschilderung.
Einsatzgebiete
Unser Einsatzgebiet zur Verkehrssicherung umfasst alle Stadtviertel von München, der Stadtrand, sowie Fürstenfeldbruck und Dachau.


Verkehrssicherung und Baustellensicherung
Moderne Absperrsysteme wie Absperrschrankengitter, Warnleuchten sowie Leitbaken sowie korrekte Beschilderung.
Wir haben alle gängigen Verkehrszeichen auf Lager
Verkehrszeichen mieten
Baustelle Z123, Halteverbot Z283-10 oder 283-20, Z274-30 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, in der Regel haben wir alle gängigen Verkehrsschilder für die Verkehrssicherung auf Lager.


Fragen zur Verkehrssicherung?
FAQs

Verkehrssicherung bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Ziele der Verkehrssicherung ist der Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie die Minimierung von Unfällen und Verletzungen im Straßenverkehr. Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs sowie die Verbesserung der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und -einrichtungen.

Abhängig von der Art der Maßnahme sind verschiedene Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Absperrungen, die Anbringung von Verkehrsschildern sowie Warnbeleuchtungen in rot oder gelb.

Ob Sie eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Art der Maßnahme ab, die Sie planen. In der Regel ist eine Genehmigung erforderlich, wenn:
1. Baumaßnahmen:
Wenn Sie Bauarbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen durchführen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung notwendig.
2. Veranstaltungen: Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, die den Verkehr oder die Nutzung öffentlicher Flächen beeinträchtigen könnten, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
3. Verkehrsbeeinträchtigungen: Wenn Ihre Maßnahme den Verkehrsfluss beeinträchtigen könnte, wie z.B. das Aufstellen von Gerüsten oder das Einrichten von Baustellen, müssen Sie eine Genehmigung einholen.
4. Sicherheitsvorkehrungen: Für Maßnahmen, die spezielle Sicherheitsvorkehrungen erfordern, ist eine Genehmigung notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

In München können die Strafen für das Fehlen einer Genehmigung zur Verkehrssicherung unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie ohne die erforderliche Genehmigung tätig sind, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Bußgelder können in der Regel zwischen 100 und 1.000 Euro liegen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls.
Zusätzlich zu Geldstrafen können auch Auflagen erteilt werden, wie beispielsweise die sofortige Behebung der Mängel oder die Einholung der notwendigen Genehmigungen. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn durch das Fehlen der Genehmigung Personen oder Sachwerte gefährdet wurden.

Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann in München je nach Komplexität des Antrags variieren. In der Regel sollten Antragsteller mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 8 Wochen rechnen. Bei besonders komplexen Vorhaben oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit jedoch verlängern.

Wenn Sie für ein Bauprojekt die erforderliche Genehmigung benötigen, sind wir gerne bereit Sie dabei zu unterstützen.

Für die Beantragung einer Verkehrssicherungsgenehmigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Umfang und der Art der Maßnahme richten. Die genauen Gebühren können auf der Website der Stadt München eingesehen werden oder direkt bei den zuständigen Behörden erfragt werden.

Die Regelpläne für Verkehrssicherung in München orientieren sich an den allgemeinen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie an spezifischen städtischen Vorgaben. Diese Regelpläne sind darauf ausgelegt, die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Baustellenmitarbeitern zu gewährleisten.

Wenn Sie für ein Bauvorhaben, eine Veranstaltung oder auch einen Umzug eine Halteverbotszone benötigen, können Sie unter "Bestellen" ein mobiles Halteverbot buchen.
TELEFON / FAX:

Telefon: 089 315 77 366
Fax:       089 81 88 71 72
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